KFZ Ummeldungen Calpe - Costa Blanca - Rolf Weichselfelder

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Allgemeine Info´s

Spanische Kennzeichen:
Im Gegensatz zu Deutschland bleibt das spanische Kennzeichen vom Tag der ersten Zulassung bis zur endgültigen Abmeldung (Verschrottung) das gleiche, d.h. es wird bei einem Wohnort oder Halterwechsel nicht ausgewechselt. Das Kennzeichen kann man sich in Spanien nicht aussuchen. Seit Einführung der „neuen" Kennzeichen (im Jahr 2001) ist die regionale Herkunft des jeweiligen Fahrzeughalters nicht mehr erkennbar.

Spanische Autopapiere:
Nach der Ummeldung eines Fahrzeuges auf spanische Kennzeichen erhalten Sie neben den Kennzeichen auch spanische Kfz - Papiere (Ficha tecnica und Permiso de circulacion). In Spanien sind beide Dokumente im Original, der Versicherungsnachweis und der Führerschein mitzuführen!

Der Original Kfz - Brief und Schein wird eingezogen und bleibt in Spanien. Sie erhalten die Ficha técnica und die Permiso de circulacion.

Ansicht einer Ficha técnica
Ansicht eines Permiso de circulacion

Zulassungssteuer: (Impuesto de matriculacion)
richtet sich seit Januar 2008 nach den CO2 - Werten des Fahrzeuges
(gemessen in g/km) 

 NEUE CO2 - Werte (Pkw)
  Steuersatz
  bis 120 g/km = Steuerfrei
  120 - 159 g/km =  4,75%
  160 - 199 g/km =  9,75%
  über 200 g/km = 16,00%
  vor 1.1.1997* = 12,00%

*Fahrzeuge die vor dem 1.1.1997 zugelassen wurden, bezahlen einheitlich 12% Steuer.

Der oben genannte Steuersatz gilt nur für die Comunidad Valencia (Alicante, Valencia und Castellon). In anderen spanischen Bundesländern gelten andere Steuersätze.
.

CO2 - Werte (in g/km)
stehen im Fahrzeugschein (etwa ab Baujahr 2005) unter der Nr. „V.7" oder in der EU - Übereinstimmungsbescheinigung unter der Nr. 46.2 (= kombinierter Wert).
Als Bemessungsgrundlage gilt der Zeitwert des Fahrzeuges. Dieser errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich eines jährlichen Wertverlustes

* Der Neuwert der meisten Pkw´s und Geländefahrzeuge erscheint jedes Jahr im Dezember im "BOE" (Boletin oficial del estado) unter: www.boe.es

* Fahrzeuge die nach 1997 zugelassen wurden und deren CO2-Werte nicht nachgewiesen werden können, werden mit 16% besteuert.

* Pkw´s und Lkw´s die gewerblich genutzt werden, sind von der Zulassungssteuer befreit


Kfz - Steuer: (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica = IVTM)
ist eine Gemeindesteuer und richtet sich nach der „Steuerleistung" (cvf= caballos de vapor fiscales) eines Fahrzeuges. In der Provinz von Alicante ist die Kfz - Steuer an die Firma SUMA zu zahlen.

Die Gemeinden von „Alcalali, Benidorm und Orba" zählen zu den Gemeinden mit den niedrigsten Kfz-Steuersätzen, die Gemeinden„ Calpe und Denia" zu den höchsten Steuersätzen.

Kfz - Steuerbefreiung aufgrund des alters des Fahrzeugs:
Fahrzeuge die älter als 25 Jahre sind, können in vielen Gemeinden (z.B. in Calpe) von der Kfz - Steuer befreit werden.

Kurioses:
Im Ort Muchamiel (bei Alicante) sind bei ca. 1.000 registrierten Einwohnern etwa 5.000 Fahrzeuge angemeldet. Pro Kopf also ca. 5 Fahrzeuge. Das liegt daran das viele Autovermieter ihre Fahrzeuge wegen der günstigen KFZ-Steuer und der Nähe zum Flughafen Alicante ihren „Geschäftssitz" in diesem Ort haben und dort ihre Fahrzeuge angemeldet haben.


EU - Übereinstimmungsbescheinigung: (oder auch CoC)
Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC steht für Certificate of Conformity) ist ein Dokument, welches die EU-Normen für Kraftfahrzeuge und die EG-Typen-Zulassung erklärt.
Die Bescheinigung wird vom Hersteller ausgestellt und gibt alle technischen Details und Merkmale eines Fahrzeuges an

Verschiedene CoC - Beispiele:

Fahrzeug als Umzugsgut deklarieren:
Bei einem Wohnsitzwechsel nach Spanien, können Sie sich von der Zulassungssteuer (Impuesto de matriculación) befreien lassen, in dem das Fahrzeug als Umzugsgut deklariert wird.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Das Fahrzeug muss mind. 6 Monate auf Ihren Namen angemeldet gewesen sein
  • Sie müssen mind. 1 Jahr in Deutschland gemeldet gewesen sein
  • Sie müsen sich offiziell bei Ihrer Gemeinde in Deutschland abmelden (Abmeldebescheinigung)
  • Sie müssen sich in Spanien als "Resident" anmelden
  • Sie müssen bei Ihrer Gemeinde gemeldet sein (Volante de Empadronamiento)
  • Original Rechnung bzw. Kaufvertrag mit ausgewiesener Mehrwersteuer
  • Die Ummeldung muss innerhalb von 60 Tagen nach der Anmeldung in Spanien (Residencia) erfolgen!


Wohnsitzanmeldung am Rathaus: (Empadronamiento)
Um sich bei Ihrem Rathaus anzumelden benötigen Sie:

  • Reisepass (Original und Fotokopie).
  • Escritura (Mietvertrag) oder letzte Strom- bzw. Telefonrechnung (Original und Kopie).

Viele Rathäuser akzeptieren eine Anmeldung aber nur als "Residenter".


NIE - Nummer: (Número de Identidad de Extranjero)
Spanische Steuernummer für Ausländer (Residente und Nichtresidente).
Eine spanische Steuernummer (NIE) ist für die Einfuhr oder Anmeldung eines Fahrzeuges in Spanien notwendig

Seit 2011 wird der gelbe Schein von „Trafico" nicht mehr anerkannt und muss gegen den „neuen" jetzt weissen Schein eingetauscht werden

Sie wissen nicht welchen NIE Schein oder ob Sie eine Residencia haben?

Antrag für eine NIE (no residente) Formular EX-15

Antrag für eine Residencia Formular EX-18

Behörden an der Costa Blanca bei der Sie die NIE - Nummer beantragen können:
(Nur mit Termin!!)


Alicante:
Comisaria de Alicante
Calle Campo de Mirra, 6
03005 Alicante
96 512 55 31
Mo. - Fr. 9:00 - 14:00

Altea:
Ausländeramt Altea

Calle San Isidro Labrador, 4
03590 Altea
96 501 92 60
Mo. - Fr. 9:00 - 14:00
(nur für Residencia)
Benidorm:
Comisaria de Benidorm

Calle Apolo XI, 36
03500 Benidorm
96 585 53 08
Mo. - Fr. 9:00 - 14:00


Denia:

Comisaria de Denia
Avda. de Marquesada, 53
03700 Denia
96 642 68 86
Mo. - Fr. 9:00 - 14:00


Teulada:

Ayuntamiento (Rathaus)
Avda. de Santa Catalina, 2
03725 Teulada
96 574 01 58
Di. 9:00 - 13:00 Uhr
(mit Voranmeldung)


Torrevieja:

Comisaria de Torrevieja
Calle Maldonado, 57
03181 Torrevieja
96 570 88 34
Mo. - Fr. 9:00 - 14:00

Stand: Aug. 2019 - Alle Angaben ohne Gewähr

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