KFZ - Ummeldung

KFZ - UMMELDUNG für Fahrzeuge mit EU oder CH - Kennzeichen

Erforderliche Unterlagen für eine Ummeldung:

a) Ummeldung ohne Halterwechsel:


b) Ummeldung mit Halterwechsel:

Wichtig!
Alle Fahrzeuge müssen älter als 12 Monate sein und mehr als 7.000 Km haben.
Ansonsten fallen zusätzlich 21% Mehrwertsteuer an!
 


c) Ummeldung als Umzugsgut (nur mit Residencia):

Bei einem Wohnsitzwechsel nach Spanien, können Sie sich von der Zulassungssteuer (Impuesto de matriculación) befreien lassen, in dem das Fahrzeug als Umzugsgut deklariert wird

Voraussetzungen dafür sind:


KFZ - UMMELDUNG für Fahrzeuge mit Spanischem Kennzeichen (Transferencia):