KFZ - Ummeldung
KFZ - UMMELDUNG für Fahrzeuge mit EU oder CH - Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen für eine Ummeldung:
a) Ummeldung ohne Halterwechsel:
- Original Kfz - Brief und Schein (bei Schweizern, Fahrzeugausweis)
- Original EU-Übereinstimmungsbescheinigung (auch "CoC" genannt)
- Kopie Ihres Ausweises
- Kopie Ihrer (gültigen) NIE - Nummer (bzw. Residencia)
- Anmeldung beim (spanischen) Finanzamt (Hacienda)
- Wohnbescheinigung Ihrer Gemeinde oder Kopie der Escritura oder des Mietvertrages oder IBI, Wasser- bzw. Stromrechnung
b) Ummeldung mit Halterwechsel:
- Original Kfz - Brief und Schein
- Original EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- Kopie des Ausweises vom Verkäufer
- Kaufvertrag (auf spanisch) oder Rechnung mit MwSt.
- Kopie des Ausweises vom Käufer
- Kopie der NIE - Nummer (bzw. Residencia) des Käufers
- Anmeldung am Finanzamt (Hacienda)
- Wohnbescheinigung Ihrer Gemeinde oder Kopie der Escritura oder des Mietvertrages (vom Käufer)
Wichtig!
Alle Fahrzeuge müssen älter als 6 Monate sein und mehr als 7.000 Km haben.
Ansonsten fallen zusätzlich 21% Mehrwertsteuer an!
c) Ummeldung als Umzugsgut:
Bei einem Wohnsitzwechsel nach Spanien, können Sie sich von der Zulassungssteuer (Impuesto de matriculación) befreien lassen, in dem das Fahrzeug als Umzugsgut deklariert wird
Voraussetzungen dafür sind:
- Das Fahrzeug muss mind. 6 Monate auf Ihren Namen angemeldet gewesen sein.
- Sie müssen mind. 1 Jahr in der jeweiligen Gemeinde gemeldet gewesen sein.
- Sie müssen sich in Deutschland bei Ihrer Gemeinde offiziel abmelden .(Abmeldebescheinigung mit dem Nachweis das Sie länger als 1 Jahr in der Gemeinde gewohnt haben)
- Sie müssen sich in Spanien als Resident und in Ihrer Gemeinde anmelden.
- Die Kfz-Ummeldung muss innerhalb von 60 Tagen nach Anmeldung in Spanien (Residencia) erfolgen!
- Original Rechnung (mit MwSt) oder Kaufvertrag.
KFZ - UMMELDUNG für Fahrzeuge mit Spanischem Kennzeichen (Transferencia):
- Original Autopapiere (Ficha tecnica und permiso de circulacion)
- Nachweis der bezahlten Kfz-Steuer (Quittung oder Bankbeleg)
- Kopie des Ausweises vom Verkäufer (DNI von Spaniern)
- Kopie der NIE-Nummer des Verkäufers (DNI von Spaniern)
- Kaufvertrag (auf spanisch)
- Kopie des Ausweises vom Käufer
- Kopie der NIE-Nummer vom Käufer
- Anmeldung am Finanzamt (Hacienda)
- Residencia oder Wohnbescheinigung vom Rathaus (Empadronamiento) oder Kopie der Escritura oder spanischer Mietvertrag